Nackter Sattel Naturdenkmal
Naturschutzverfahren „Nackter Sattel“ –
Die Unterschutzstellung ist bis heute nicht erfolgt.
Das Naturschutzverfahren, das bereits 1995 unter Aktenzahl 9-N-9328 begonnen worden war, wurde im Jahr 2001/2002 positiv abgeschlossen. Einen rechtskräftigen Bescheid gibt es bis heute nicht, weil exorbitante Entschädigungsforderungen ( 33-36 Millionen Euro ) gestellt wurden, die das Land NÖ nicht bezahlen könne.
* Für die Unterschutzstellung im Naturschutzverfahren 9-N-9328 wurden Gutachten von Univ. Prof. Dr. Manfred A. Fischer (Institut für Botanik der Universität Wien) und Prof.Wolfgang Adler verwendet. In der Befundung dieser wohl bekanntesten Botaniker Österreichs ist unter anderem zu lesen: „(…) Um die botanischen Besonderheiten des Nackten Sattels – große Raritäten, die sich an der Nord- und Nordostseite – befinden, zu erhalten, darf der Steinbruch keinen Meter weiter vordringen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nackte Sattel von Pflanzensippen besiedelt wird, die in ganz Österreich nur auf diesem Berg oder seiner nächsten Umgebung vorkommen (Geranium lucidum und Bupleurum praealtum), daher ist der Standort nicht nur für die Flora von Österreich unersetzlich, sondern auch von gesamteuropäischer Bedeutung.
Der „Nackte Sattel“ liegt in einem Landschaftsteil mit folgenden Nutzungseinschränkungen :
* Landschaftschutzgebiet
* Naturpark laut MinROG 99 keine Steinbruch-Erweiterung im Naturpark
* Natura 2000 Gebiet
* Alpenkonvention
* Wienerwalddeklaration
* Biosphärenpark Wienerwald
Der Grundstückseigentümer Fröstl hatte die hohe Summe mit dem Entfall der Erweiterungsmöglichkeit seines benachbarten Steinbruchs begründet. Es war verwunderlich, dass die NÖ LR diese Millionenforderung de facto anerkannte („so viel Geld haben wir nicht“), wo doch die eigenen Fachleute eine angemessene Entschädigung mit lediglich 18 000 Euro beziffert hatten.
Inzwischen wurde vom Steinbruchsbesitzer folgender Vorschlag gemacht :
Das Steinbruchsareal wird in Bauland umgewidmet und dafür stimmt er der Unterschutzstellung des „Nackten Sattels“ zu. Die Bewohner desbenachbarten Ortsteils „Tirolerhof“ durften abstimmen, ob sie der Baulandwidmung wollen, oder noch einige Zeit den Steinbruchbetrieb bis zu dessen Stilllegung ertragen. Über 80% der Bevölkerung hat sich gegen das Wohnbauprojekt ausgesprochen.
Nun ist das Problem Unterschutzstellung wieder aktuell. Obwohl die Behörde den Wiidmungstausch propagiert hatte, um ein Naturdenkmal kostenfreiverordnen zu können, hält sie dies nicht mehr für nötig. Durch das Abstimmungsergebnis hat man offenbar wieder die Meinung geändert :
Der nackte Sattel sei ohnehin durch seine Lage im Naturpark und Natura 2000 Qualifikation ausreichend geschützt. Leider stimmt dies nicht.
Als Beispiel sei hier eine der Resolutionen, die auf Betreiben des Schöffel-Vereins vom NÖ Naturschutzbund beschlossen wurden :